ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERANTEN; MONTAGELEISTUNGEN UND REPARATUREN („Leistungsbedingungen“) der |
| 1. | Geltungsbereich |
| 1.1 | Verkäufe, Lieferungen und Montageleistungen („Leistungen“) sowie Reparaturarbeiten, insbesondere nach der “ AEGIS TOOLS“ Methode, („Reparaturen“) von AUTOGLAS ALPERS erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Leistungsbedingungen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender und ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn AUTOGLAS ALPERS diesen nicht ausdrücklich widerspricht. |
| 1.2 | Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher und Unternehmer getroffen werden. |
| 2. | Vertragsabschluss |
| 2.1 | Die Angebote von AUTOGLAS ALPERS sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von AUTOGLAS ALPERS oder die Erbringung der Leistung durch AUTOGLAS ALPERS zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen Leistungsbedingungen. |
| 3. | Leistungsfristen und Termine, Gefahrübergang |
| 3.1 | Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von AUTOGLAS ALPERS schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde AUTOGLAS ALPERS alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. |
| 3.2 | Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von AUTOGLAS ALPERS liegende und von AUTOGLAS ALPERS nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden AUTOGLAS ALPERS für die Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung, vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. |
| 3.3 | Sofern AUTOGLAS ALPERS für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände angewiesen ist, die sie nicht selbst herstellt und zur Zeit der Auftragserteilung nicht im Lager hat, ist AUTOGLAS ALPERS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit AUTOGLAS ALPERS von ihrem Lieferanten nicht beliefert wird. Die gilt jedoch nur, wenn AUTUGLAS ALPERS die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und ein entsprechendes (kongruentes) Deckungsgeschäft über die Belieferung mit den Liefergegenständen mit einem zuverlässigen Lieferanten abgeschlossen hat. In diesem Fall wird AUTOGLAS ALPERS den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen informieren und vom Kunden gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten. |
| 3.4 | Verzögern sich die Leistungen von AUTOGLAS ALPERS, ist der Kunde nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn AUTOGLAS ALPERS die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist. |
| 3.5 | Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist AUTOGLAS ALPERS unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand und/oder den Gegenstand, an dem die Montageleistungen erbracht wurden oder erbracht werden sollen, auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern. |
| 3.6 | Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes bzw. des von AUTOGLAS ALPERS fertig gestellten Fahrzeugs an das Transportunternehmen oder den Kunden selbst auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft oder der Abholbereitschaft des Liefergegenstandes bzw. des von AUTOGLAS ALPERS fertiggestellten Fahrzeugs auf den Kunden über. |
| 4. | Abnahme |
| 4.1 | Der Kunde ist zur Abnahme der Reparatur verpflichtet, sobald AUTOGLAS ALPERS ihm die Beendigung der Reparatur mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von AUTOGLAS ALPERS gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. |
| 4.2 | Nimmt der Kunde das Fahrzeug ohne Vorbehalt zurück, so sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel oder Schäden am Fahrzeug – ausgenommen an der von AUTOGLAS ALPERS ausgetauschten oder reparierten Glasscheibe, für die Gewährleistungs- und Garantieansprüche gemäß Ziff. 7,8,9 und 10 gelten – ausgeschlossen. |
| 5. | Kostenvoranschläge, Preise, Zahlungsbedingungen, Pfandrecht, Plexi-Verglasung |
| 5.1 | Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig gemäß Vereinbarung mit dem Kunden. Kostenvoranschläge sind soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stets freibleibend. |
| 5.2 | Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von AUTOGLAS ALPERS inklusive Verpackungs., Transport- und Transportversicherungskosten, sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
| 5.3 | Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug in bar zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung des Kunden bei Bestehen einer Teilkasko – oder Vollkaskoversicherung. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird die Rechnung innerhalb von 8 Tagen ab dem Rechnungsdatum fällig; bei erfolglosem Verstreichen dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn AUTOGLAS ALPERS über den Betrag verfügen kann. |
| 5.4 | Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für AUTOGLAS ALPERS kosten – und spesenfrei erfüllungshalber hereingenommen. |
| 5.5 | Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. |
| 5.6 | Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. |
| 5.7 | AUTOGLAS ALPERS steht wegen der Forderung aus diesem Vertrag für ihre Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund diese Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenstand zu. Das Pfandrecht besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wird, in Zusammenhang stehen. |
| 5.8 | Sollte eine Plexi-Verglasung erforderlich sein (z.B. Einbruchschäden etc.), so wird der vom Kunden für die Plexi-Verglasung bezahlte Betrag von der Rechnung für die anschließende Neuverglasung abgezogen, unter der Voraussetzung, dass der Kunde die anschließende Neuverglasung innerhalb von 14 Tagen nach Einbau des Plexi-Glases von AUTOGLAS ALPERS durchführen läßt. |
| 6. | Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an Unternehmer Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur auf solche Kunden Anwendung, die Unternehmer sind. |
| 6.1 | Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von AUTOGLAS ALPERS aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von AUTOGLAS ALPERS. |
| 6.2 | Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der AUTOGLAS ALPERS zustehenden Saldoforderung. |
| 6.3 | Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltsprodukte“), insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von AUTOGLAS ALPERS gefährdende Verfügung zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an AUTOGLAS ALPERS ab. AUTOGLAS ALPERS nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen AUTOGLAS ALPERS und dem Kunden vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10% dieses Preises entspricht. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an AUTOGLAS ALPERS abgetretenen Forderungen treuhänderisch für AUTOGLAS ALPERS im eigenen Namen einzuziehen. AUTOGLAS ALPERS kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber AUTOGLAS ALPERS in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist AUTOGLAS ALPERS berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. |
| 6.4 | Der Kunde wird AUTOGLAS ALPERS jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte oder über Ansprüche erteilen, die hiernach an AUTOGLAS ALPERS abgetreten worden sind. Zugriffe oder Ansprüche Dritter auf Vorbehaltsprodukte hat der Kunde sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen AUTOGLAS ALPERS anzuzeigen. Der Kunde wird zugleich den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von AUTOGLAS ALPERS hinweisen. Die Kosten einer Abwehr solcher Zugriffe und Ansprüche trägt der Kunde. |
| 6.5 | Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von AUTOGLAS ALPERS um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen. |
| 6.6 | Kommt der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber AUTOGLAS ALPERS in Verzug und tritt AUTOGLAS ALPERS vom Vertrag zurück, so kann AUTOGLAS ALPERS unbeschadet sonstiger Rechte die Vorbehaltsprodukte herausverlangen und zwecks Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Kunden anderweitig verwenden. In diesem Fall wird der Kunde AUTOGLAS ALPERS oder den Beauftragten von AUTOGLAS ALPERS sofort Zugang zu den Vorbehaltsprodukten gewähren und diese herausgeben. |
| 7. | Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen |
| 7.1 | AUTOGLAS ALPERS gewährleistet, dass ihre Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; sie bemisst ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharaktenstika der Leistungen. |
| 7.2 | Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Kunden von AUTOGLAS ALPERS überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantie für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. |
| 7.3 | Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen Rechte des Kunden wegen Mängeln des Liefergegenstandes voraus, dass er die Leistungen nach Übergabe überprüft und AUTOGLAS ALPERS Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel müssen AUTOGLAS ALPERS unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. |
| 7.4 | Bei jeder Mängelrüge steht AUTOGLAS ALPERS das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistung bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde AUTOGLAS ALPERS die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. |
| 7.5 | Mängel wird AUTOGLAS ALPERS nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) sowie ggf. deren Installation beseitigen. |
| 7.6 | Der Kunde wird AUTOGLAS ALPERS die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn AUTOGLAS ALPERS mit der Beseitigung des mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an AUTOGLAS ALPERS den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von AUTOGLAS ALPERS den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. |
| 7.7 | Rechte des Kunden bei Mängeln entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten, z.B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder nicht geeignetes Zubehör oder nicht geeignete Ersatzteile oder ungeeignete Reparaturmaßnahmen oder durch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse (wie z.B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel) sofern die Mängel nicht von AUTOGLAS ALPERS zu vertreten sind. |
| 7.8 | Die zum Zwecke der Nacherfüllung entstehenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt AUTOGLAS ALPERS. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat AUTOGLAS ALPERS sie nach § 439 Abs. 3 BGB VERWEIGERT; SO KANN DER Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 9 oder Ersatz seine Aufwendungen verlangen. Eine Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht vor, wenn von AUTOGLAS ALPERS kein Mangel festgestellt wurde bzw. nicht festgestellt werden konnte. Weist der Kunde das Vorhandenseins eines Mangels anderweitig nach, so ist die Nacherfüllung in jedem Fall bei AUTOGLAS ALPERS durchzuführen. Die Rechte des Kunden bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß Ziff. 7.8, Satz 2, bleiben hiervon unberührt. |
| 7.9 | Die Verjährungsfrist für Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln beträgt 24 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Verbraucher. Die Verjährungsfrist für Rechte des Unternehmers wegen Mängeln beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Leistungen an den Unternehmer. Die Verjährungsregelung des § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt. |
| 8. | Gewährleistung bei Reparaturen |
| 8.1 | AUTOGLAS ALPERS gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. AUTOGLAS ALPERS weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung nach der „Glass Medic“ – Methode die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während oder nach der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der Kunde infolgedessen AUTOGLAS ALPERS mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. AUTOGLAS ALPERS erstattet in diesem Fall etwaige vorab gezahlte Kosten der „AEGIS TOOLS“ Reparatur an denjenigen, der die „AEGIS TOOLS“ Reparatur bezahlt hat. |
| 8.2 | Die Abnahme der Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für bei der Abnahme erkennbare Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. |
| 8.3 | Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Verbraucher ist, sowie 12 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden, wenn dieser Unternehmer ist. |
| 9. | Haftung und Schadensersatz |
| 9.1 | Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9.2 wird die gesetzliche Haftung von AUTOGLAS ALPERS für Schadensersatz wie folgt beschränkt: (i) AUTOGLAS ALPERS haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; (ii)AUTOGLAS ALPERS haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Schäden am Fahrzeug, die auf dem Parkplatz in oder in unmittelbarer Nähe von AUTOGLAS ALPERS –Station ohne grob fahrlässiges Verschulden durch AUTOGLAS ALPERS entstanden sind, wie z.B. Einbruch, Vandalismus). |
| 9.2 | Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachter Körperschäden. |
| 9.3 | Der Kunde ist verpflichtet angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen. |
| 9.4 | Durch Einbruch können am Fahrzeug noch andere Schäden als nur an der Verglasung entstehen (z.B. Defekt am Fensterheber, Lackschäden, Beschädigungen an der Türverkleidung o. ä.), für die AUTOGLAS ALPERS keine Haftung übernimmt. |
| 9.5 | AUTOGLAS ALPERS haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit dieser nicht besonders zur Verwahrung übergeben wurde. |
| 9.6 | Haftungsansprüche des Kunden aus der Verwahrung sind – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist von AUTOGLAS ALPERS sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen. |
| 10. | Garantiebedingungen |
| 10.1 | AUTOGLAS ALPERS gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den Kunden zustehenden (und oben in den vorgenannten Leistungsbedingungen wiedergegebenen) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht. |
| 10.2 | AUTOGLAS ALPERS garantiert dem Kunden, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Ziffern 10,.3 bis 10.8: (a) „Dichtigkeitsgarantie“- die Dichtigkeit der Montage der von AUTOGLAS ALPERS erneuerten Fahrzeugverglasung für die Dauer von zehn Jahren („Dichtigkeitsmängel“) sowie (b) „Haltbarkeitsgarantie“ – die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung nach der „Glass Medic“-Methode („Haltbarkeitsmängel“) für die Dauer von drei Jahren. Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die Reparatur erfolglos oder fehlerhaft war. |
| 10.3 | Die Garantiefrist beginnt jeweils mit Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden zu laufen und verlängert sich nicht durch die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten im Rahmen dieser Garantie und/oder im Rahmen gesetzlicher Gewährleistungsansprüche. |
| 10.4 | Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde ausschließlich folgendes verlangen: (a) im Falle von Haltbarkeitsmängeln die Erstattung des gezahlten Betrages für die „Glass-Medic“-Reparatur; (b) im falle von Dichtigkeitsmängeln die Nachbesserung dieser Dichtigkeitsmängel nur durch AUTOGLAS ALPERS bzw. die AUTOGLAS ALPERS Service-Center. Im falle von Dichtigkeitsmängeln trägt AUTOGLAS ALPERS die Kosten der Nachbesserung jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Fahrzeugverglasung in Rechnung gestellten Betrages (Höchstgrenze). Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand, Fahrkosten, Kostenvoranschlag etc. verlangen. |
| 10.5 | Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei AUTOGLAS ALPERS oder einem der AUTOGLAS ALPERS Service Center schriftlich geltend zu machen. |
| 10.6 | Die Garantie gilt nicht für Schäden, die durch äußerliche Einflüsse wie beispielsweise Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel entstehen und von AUTOGLAS ALPERS nicht zu vertreten sind. |
| 10.7 | Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Fahrzeugeigentümer oder –besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen läßt. |
| 10.8 | Diese Garantie gilt nur gegenüber dem Kunden selbst. Eine Übertragung oder Abtretung dieser Garantie ist ausgeschlossen. Wird das Fahrzeug nach Austausch bzw. Reparatur der Verglasung durch AUTOGLAS ALPERS vom Kunden, Fahrzeugeigentümer oder – besitzer an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie automatisch an dem Tag der Veräußerung des Fahrzeugs an den Dritten. |
| 10.9 | Widerrufs- & Rückgabebedingungen Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Autoglas Alpers Nikolaus-Otto-Str. 23 19061 Schwerin |
| 11. | Allgemeine Bestimmungen |
| 11.1 | Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. |
| 11.2 | Ist eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. |
| 11.3 | Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. AUTOGLAS ALPERS ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. |
| 11.4 | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenverkauf (CISG). |
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